Verfahrensordnung
Die USK hat sich auf der Grundlage des Welt-Anti-Doping-Codes und des österreichischen Anti-Doping Bundesgesetzes gemäß § 17 Abs. 3 eine ausführliche Verfahrensordnung gegeben, um den Ablauf der Verfahren zu regeln. Auf insgesamt 9 Seiten werden allgemeine Bestimmungen zur Verfahrensordnung, die Rechte und Pflichten der Verfahrensparteien, die Einleitung und der Ablauf eines Verfahrens bis zur Entscheidung sowie die Verfahrenskosten festgelegt.
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