Zusammensetzung
Die Unabhängige Schiedskommission hat aus einem Vorsitzenden / einer Vorsitzenden und sieben Mitgliedern zu bestehen. Der Vorsitzende muss die Richteramts- oder Rechtsanwaltsprüfung aufweisen. Zwei Mitglieder müssen ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften und Erfahrung in der Durchführung von förmlichen Ermittlungsverfahren aufweisen. Zwei Mitglieder müssen Expertinnen oder Experten der analytischen Chemie oder Toxikologie sein. Zwei Mitglieder müssen Expertinnen oder Experten der Sportmedizin sein. Die Mitglieder der USK werden von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport jeweils auf die Dauer von vier Jahren bestellt.
Für jedes Verfahren hat die bzw. der Vorsitzende oder deren bzw. dessen Stellvertretung aus den Mitgliedern der USK zumindest ein Mitglied mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften und Erfahrung in der Durchführung von förmlichen Ermittlungsverfahren, zumindest eine Expertin oder einen Experten der analytischen Chemie oder Toxikologie und zumindest ein Mitglied als Expertin oder Experten der Sportmedizin für die Durchführung des Verfahrens zu benennen.
Der betroffene Bundes-Sportfachverband hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Überprüfungsantrages eine Vertreterin oder einen Vertreter zu entsenden, wobei diesem im jeweiligen Anti-Doping-Verfahren kein Stimmrecht eingeräumt wird.